Informationen zur Mitversicherte Person
Sie brauchen exakte Informationen über Mitversicherte Person. Aufgrund unser professionellen Erfahrungen über Versicherungen wollen wir Ihnen im Folgenden das Wichtigste über Mitversicherte Person neutral erläutern. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wie lautet die Erläuterung von Mitversicherte Person?
In Versicherungsverträgen kann zusätzlich zur versicherten Person auch eine mitversicherte Person genannt werden. Sie hat im Leistungsfall dann die gleichen Rechte wie die versicherte Person und damit ein Anrecht auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Üblich sind mitversicherte Personen unter anderem in verbundenen Lebensversicherungen. Während der Gatte zum Beispiel versicherte Person ist, wird die Ehefrau als mitversicherte Person in den Vertrag aufgenommen. Stirbt die mitversicherte Person vor Vertragsende, besteht für die Versicherung die gleiche Leistungspflicht wie beim Tod der versicherten Person.
Beispiel bei der Aussteuerversicherung
Hier ist Vater, Mutter oder generell eine erziehungsberechtigte Person Versicherungsnehmer. Mitversicherte Person und Begünstigter ist das Kind, zu dessen Gunsten die Aussteuerversicherung abgeschlossen wird. Die Versicherungsleistung wird zu einem bestimmten Ereignis (Hochzeit) oder mit Erreichen eines bestimmten Alter (maximal 25 Jahre) ausgezahlt.
Beispiel bei der Lebensversicherung
Neben der versicherten Person wird eine weitere Person (z. B. Ehegatte) mit aufgenommen, die wie die versicherte Person selber durch einen vorzeitigen Tod eine Leistungspflicht der Versicherung auslöst.
Mitversicherte Person und die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung bietet Schutz für mehrere Personen gleichzeitig, beschränkt sich also nicht nur auf den Versicherungsnehmer, welcher in der Regel der Fahrzeughalter ist. Obwohl mehrere Personen in der KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert sind, kann bei einem Versicherungsfall immer auch der Halter haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise die schuldige Person nicht auffindbar ist. Die versicherten Personen sind:
+ Fahrzeughalter
+ Eigentümer des Fahrzeugs
+ Fahrer des Fahrzeugs
+ Beifahrer
+ Arbeitgeberoder öffentlicher Dienstherr, wenn es sich um einen Dienstwagen handelt
Mehr als nur Berufshaftpflichtversicherung
Mit mehr als 100 Jahren Erfahrung sind wir nicht nur auf verschiedene Versicherungen spezialisiert, sondern vor allen Dingen auf die Berufshaftpflichtversicherung fokussiert und bieten Ihnen hier auf unserem Lexikon wertvolle Auskünfte. Neben Begriffen wie Mitversicherte Person informieren wir Sie auch beispielsweise über Mindestversicherungsdauer oder Montageversicherung. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da.