Ihr Versicherungsschutz in der Übersicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Kinesiologen aus allen beruflichen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Zulassung und/oder Ausbildung entsprechend dem versicherten Berufsbild anwenden darf.
Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle:
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Strafverteidigungskosten
- Umweltschäden
- Abhandenkommen von Patientensachen
- Personenschäden
Als prämienfrei mit versichert zählen:
- Seminartätigkeit
- Dozententätigkeit
- Hausbesuche
- Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
- Erste-Hilfe-Leistung im Ausland
- Bauherrenhaftpflichtversicherung (500.000 € )
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bedingt.)
Ebenfalls prämienfrei mit versichert sind daneben auch:
- Hundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde (ausgenommen sind Kampfhunde)(ab Variante 2)
- Familienprivathaftpflichtversicherung (ab Variante 2)