Ihr Versicherungsschutz im Überblick:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Heilpraktikers aus allen beruflichen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Zulassung und/oder Ausbildung entsprechend dem versicherten Berufsbild anwenden darf – so sind zum Beispiel beim behördlich zugelassenen Heilpraktiker alle beruflichen Tätigkeiten bzw. Therapiearten (wie Chiropraktik, Akupunktur usw.) im Rahmen des HPG, der DVO und der GebüH versichert.
Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß für:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Strafverteidigungskosten
- Umweltschäden
- Abhandenkommen von Patientensachen
Als prämienfrei mitversichert gelten:
- Seminartätigkeit
- Dozententätigkeit
- Hausbesuche
- Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
- Erst-Hilfe-Leistung im Ausland
- Bauherrenhaftpflichtversicherung (500.000 €)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bedingt.)
Ebenfalls prämienfrei mitversichert sind darüber hinaus:
- Familienprivathaftpflichtversicherung (ab Tarifvariante 2)
- Hundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde (ausgenommen sind Kampfhunde) (ab Tarifvariante 2)
Gegen Zuschlag zusätzlich versicherbar:
Heilpraktiker: Unterspritzen von Falten