Schnell ist es passiert: Durch einen Behandlungsfehler oder ein sonstiges Missgeschick verschlimmert sich der Gesundheitszustand Ihres Patienten. Oder er stürzt in Ihren Räumen auf glattem Boden und verletzt sich dabei. Schon ein nur leichtes Verschulden auf Ihrer Seite rechtfertigt den Schadenersatzanspruch des Geschädigten. Sie haften hier stets unbegrenzt mit Ihrem kompletten Privatvermögen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist Ihnen per Standesrecht vorgeschrieben – und dies hat seinen Grund. Gerade bei Personenschäden gehen die Haftungssummen oft in Höhen, die aus einfachen Rücklagen nicht finanzierbar sind. Die Versicherung der Haftpflicht nimmt Ihnen hier das Risiko vollständig ab. So können Sie ganz dem widmen, wofür Sie ausgebildet wurden und sich verpflichtet fühlen: Dem Wohle Ihrer Patienten.
Passgenau für Ihren Bedarf: Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker der Continentale
Zur Auswahl stehen Ihnen grundsätzlich immer drei verschiedene Tarifvarianten. Alle versichern die Berufshaftpflichtversicherung des Heilpraktikers im vollen Umfang. Die Unterschiede der angebotenen Varianten bestehen in der Höhe der maximalen Deckungssumme. Möglich sind hier 3 Mio. € oder 5 Mio €. Weiterhin können Sie auf Wunsch auch das private Haftpflichtrisiko mitversichern. Der Mehrbeitrag hierfür ist relativ gering. Hier wären dann neben der privaten Haftpflicht auch noch die Haftpflicht für bis zu 2 Hunde mitversichert !