Im Überblick nun Ihr Versicherungsschutz:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie aus allen beruflichen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Zulassung und/oder Ausbildung entsprechend dem versicherten Berufsbild anwenden darf – so sind zum Beispiel beim behördlich zugelassenen Heilpraktiker für Psychotherapie alle beruflichen Tätigkeiten bzw. Therapiearten im Rahmen des HPG, der DVO und der GebüH versichert.
Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß für:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Strafverteidigungskosten
- Umweltschäden
- Abhandenkommen von Patientensachen
Als prämienfrei mitversichert gelten:
- Seminartätigkeit
- Dozententätigkeit
- Hausbesuche
- Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
- Erste-Hilfe-Leistung im Ausland
- Bauherrenhaftpflichtversicherung (500.000 €)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bedingt)
Ebenfalls prämienfrei mitversichert sind obendrein:
- Familienprivathaftpflichtversicherung
- Hundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde (ausgenommen sind Kampfhunde)