GEMA gegen Arzt – wer hat gewonnen?
Musik in der Praxis ist erlaubt – BGH bestätigt Urteil:
GEMA kann keinen Anspruch auf Gebühren erheben.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18. Juni 2015 (AZ I ZR 14/14) das Urteil vom 15. März 2012 des EuGH (Az.: C-135/10) bestätigt, wonach das Abspielen von Musik in Praxisräumen während der Behandlung von Patienten zulässig ist, da dies keiner öffentliche … weiterlesen